Hinweis zur Kommunikation per E-Mail

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Rechtsmittel, Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

 

Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Insbesondere können Widersprüche gegen Verwaltungsakte nach wie vor nur in schriftlicher Form auf dem üblichen Postweg wirksam eingelegt werden.