ILB informiert über bessere Förderbedingungen bei der Schaffung von Wohneigentum
Amt Friesack, den 02. 05. 2024
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat darüber informiert, dass die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg für selbstgenutztes Wohneigentum bis zum 31.12.2025 verlängert wurde und auch deutliche Verbesserungen aufweist. So wurden beispielsweise die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau erhöht. Dadurch können mehr Familien als bisher Fördermittel in Anspruch nehmen. Eine weitergehende Beratung erhalten Sie bei der ILB unter der Rufnummer 0331 660-1322.
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