Ausschreibung Stelle Amtsdirektor

Amt Friesack, den 08. 02. 2024

 

„Im Herzen der Mark Brandenburg liegt das Havelland, und im Herzen des Havellandes liegt das Ländchen Friesack, ein Kern im Kern.“
(Theodor Fontane)

 

Das Amt Friesack besteht aus der Stadt Friesack und den Gemeinden Paulinenaue, Wiesenaue, Mühlenberge, Pessin und Retzow. Das Amt Friesack hat ca. 6.600 Einwohner. Es besteht eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung durch die Bundesstraße 5 und die Regionalbahn Hamburg – Wittenberge - Berlin. 

 

Das „Ländchen Friesack“ vereint am Rande des Großraums Berlin die kurzen Wege nach Berlin mit einer von Natur und Landwirtschaft geprägten Erholungsregion mit ruhiger Umgebung. Eine Region mit Potential. Und dafür suchen wir 

 

zum 01.08.2024

einen neuen Amtsdirektor (m/w/d)

als Hauptverwaltungsbeamten (Wahl jeweils für 8 Jahre).

 

Wir suchen eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsvolle, entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten und der Bereitschaft, sich mit unserer Gegend und ihren Bewohnern zu identifizieren. Und mit Erfahrung, eine Region „nach vorn“ zu bringen und zukunftsfähig aufzustellen.

  

Sofern Sie die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen. Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit für diesen Posten sind gegeben, wenn die Kriterien § 138 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erfüllt sind.

 

Der Amtsdirektor (m/w/d) wird vom Amtsausschuss für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt.  Die Besoldung richtet sich nach der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A15 BbgKomBesV i.V.m. BbgBesO A und B. 

 

Die Anforderungen an die Bewerber (m/w/d) sind:

 

  • eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst bzw. eine vergleichbare Ausbildung i. S. d. § 138 Abs. 1 letzter Satz BbgKVerf oder ein abgeschlossenes Studium der Rechts- oder Verwaltungswissenschaften,

  • mehrere Jahre Erfahrung in der einer öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise in einer Leitungsfunktion,

  • umfassende Sach- und Rechtskenntnisse im Kommunal- und Landesrecht des Landes Brandenburg, im Dienst-, Arbeits- und Tarifrecht und Finanzrecht sowie im Organisationswesen,

  • Motivation und Anleitung von Mitarbeitern und Durchsetzungsvermögen als Dienstvorgesetzter und Hauptverwaltungsbeamter, 

  • Grundeinstellung zur wirtschaftlichen, leistungsorientierten und bürgernahen Organisation und effizienten Führung der Verwaltung,

  • Fähigkeit zur vertrauensvollen, von gegenseitiger Achtung geprägten Zusammenarbeit mit den Vertretungen der amtsangehörigen Gemeinden und dem Amtsausschuss, 

  • Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben nach dem Gesetz der kommunalen Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) wie Verbandsvorsteher eines Abwasserzweckverbandes

  • gültiger PKW-Führerschein mindestens der Klasse B (PKW). 

 

 

Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum 08.03.2024 an das 

 

                                               Amt Friesack

                                               Vorsitzender des Amtsausschusses

                                               persönlich

                                               Kennwort: „Amtsdirektor“

                                               Marktstraße 22, 14662 Friesack

                                               oder per E-Mail:

                                         

 

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung ist bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage entsprechender amtlicher Nachweise erforderlich. 

 

Hinweis zum Datenschutz: 

 

Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten gemäß § 26 Abs. 1 BbgDSG einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Friesack und zur Kenntnis gegeben werden können. Wir machen darauf aufmerksam, dass es eine Vorstellung der Bewerber/innen in öffentlicher Sitzung geben wird. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Amtsausschussvorsitzende Herr Rehder unter der Rufnummer 033238 80239 oder per E-Mail  zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!