Gemeindevertretungen

Die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden wurden anlässlich der Kommunalwahl 2024 durch die Wahl der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden gewählt.

 

Den Gemeindevertretungen (in der Stadt Friesack als Stadtverordnetenversammlung bezeichnet) obliegt die Entscheidung über alle wichtigen und bedeutsamen Angelegenheiten der Kommune.

 

Die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Gemeindevertretung ergibt sich aus dem Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg.