Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Friesack für die amtsangehörigen Gemeinden zu den Abgabenbescheiden 2023
Das Amt Friesack weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2022 versandten Abgabenbescheide (Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Pachten, Erbbaupachten) auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Festsetzung von Steuern und Abgaben geändert wurden.
Sie erhalten somit für die vorgenannten Steuern und Abgaben keinen neuen Abgabenbescheid für das Kalenderjahr 2023.
Für diejenigen Steuer- und Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern und Abgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuer- und Abgabenschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz – GrStG).
Der Steuer- und Abgabenschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen, Zahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Abgabenordnung - AO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Friesack, Marktstraße 22, 14662 Friesack, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zahlungshinweise
Die Steuern und Abgaben werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02.2023, 15.05.2023, 15.08.2023 und 15.11.2023 fällig.
Für Steuer- und Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird der entsprechende Betrag am 01.07.2023 fällig.
Das Amt Friesack weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Zahlungsfälligkeit automatisch das Mahnverfahren einsetzt.
Bitte entrichten Sie die Steuern/Abgaben - unter Angabe des Kassenzeichens - auf eines der folgenden Konten:
MBS Potsdam DE98 1605 0000 3817 0705 26
Brandenburger Bank DE44 1606 2073 0000 7120 60
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind im Amt Friesack erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.amt-friesack.de unter der Rubrik:
Verwaltung – Formulare – Einzugsermächtigung – bereit. Die Einzugsermächtigung kann auf dem Postweg und per E-Mail versandt oder auch persönlich im Amt Friesack abgegeben werden.
Kämmerei/Steuern Auskunft erteilt:
Allgemeine Öffnungszeiten: Frau Krüger
Telefon: 033235 – 42 25
Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr Telefax: 033235 – 42 850
Mittwoch 09.00 – 11.30 Uhr E-Mail:
Internet: www.amt-friesack.de
Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
Christian Pust, Amtsdirektor 25. Januar 2023
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Friesack für die amtsangehörigen Gemeinden zu den Abgabenbescheiden 2023