Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 2025 für Grundstückseigentümer und/oder Hundebesitzer
Aufhebung der bisherigen Grundsteuerbescheide
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide wurden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben.
Neue Grundsteuerbescheide ab 2025
Für das Jahr 2025 müssen neue Grundsteuerbescheide erlassen werden. Beachten Sie bitte, dass die neuen Bescheide erst nach der ortsüblichen Bekanntmachung der neuen Hebesätze erstellt und versendet werden können.
Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben. Dieser ist von Ihnen ggf. zu ändern bzw. zu löschen.
Vorauszahlungen
Es müssen keine Vorauszahlungen geleistet werden. Sollten Sie jedoch vorab Zahlungen leisten wollen, werden wir diese nach dem Erlass der Grundsteuerbescheide mit den tatsächlichen Forderungen verrechnen.
Hinweis für die Grundsteuer A
Ab dem 01.01.2025 geht die Steuerpflicht für Grundstücke, für die eine Grundsteuer A entrichtet werden muss, vom Nutzer auf den Eigentümer des Grundstückes über. Für die bisherigen Nutzer entfällt somit die Steuerpflicht. Das Amt Friesack versendet hier keine individuellen Aufhebungsbescheide.
Hinweis für Gebäude auf fremden Grund und Boden
Ab dem 01.01.2025 geht die Steuerpflicht für Gebäude auf fremden Grund und Boden (z.B. Garagen) vom Nutzer auf den Eigentümer des Grundstückes über. Für die bisherigen Nutzer entfällt somit die Steuerpflicht. Das Amt Friesack versendet hier keine individuellen Aufhebungsbescheide.
Pflicht zur Abgabe von Grundsteuererklärungen durch die Grundstückseigentümer
Als Grundstückseigentümer sind Sie zur Abgabe einer Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022 verpflichtet. Sollten sich nach diesem Stichtag Änderungen ergeben haben (z.B. Neubauten, Grundstücksteilungen, Bildung von Wohneigentum), sind diese beim Finanzamt Nauen anzuzeigen.
Hundesteuerbescheide
Bisher wurde die Hundesteuer zusammen mit der Grundsteuer beschieden. Ab dem Jahr 2025 erhalten alle Hundebesitzer einen separaten Hundesteuerbescheid. Dieser wird im I. Quartal 2025 versendet.
Bei Fragen werden Sie sich bitte an den Bereich Steuern – Frau Krüger
Telefon: 033235-4225
Email:
Sprechzeiten: Dienstag 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr