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Zahlreiche Anträge und Anfragen erreichen die Amtsverwaltung in den letzten Tagen zu Osterfeuern. Gleichzeitig ist festzustellen, dass in vielen Ortsteilen des Amtes im Garten anfallende Reste verbrannt werden. Diese Tatsachen wollen wir zum Anlass nehmen, um Sie auf die bestehende Rechtslage im Land Brandenburg hinzuweisen.
Weitergehende und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Die Zusammenfassung der geltenden Rechtslage erhalten Sie auch als Faltblatt.
Bild zur Meldung: Holzfeuer im Freien